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 Bild: Ulrike Leone/pixabay.com
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Lesedauer: ca. 13 Minuten
ARBEITSRECHT

Nach der (BR-)Wahl ist vor der Wahl

Anfechtung, Nichtigkeit und einstweiliger Rechtsschutz

1 Allgemeines

Die Betriebsratswahlen finden nach § 13 Abs. 1 BetrVG turnusgemäß alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt. Ihnen kommt eine herausragende Bedeutung in Bezug auf die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Deutschland zu.

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