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ARBEITSRECHT
Nach der (BR-)Wahl ist vor der Wahl
Anfechtung, Nichtigkeit und einstweiliger Rechtsschutz
1 Allgemeines
Die Betriebsratswahlen finden nach § 13 Abs. 1 BetrVG turnusgemäß alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt. Ihnen kommt eine herausragende Bedeutung in Bezug auf die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Deutschland zu.
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