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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Nachträgliche Korrektur der Überleitung BAT–TV-L
Die Klägerin war an der beklagten Universität als Lehrkraft und Studienrätin im Hochschuldienst eingestellt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der BAT sowie ein Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung Anwendung. Der Runderlass bestimmte u. a. Vergütungsmodalitäten für Studienräte.
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