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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Nebentätigkeit
Der Arbeitgeber hat die Aufgabe, die ambulante, medizinische und psychotherapeutische Versorgung der Einwohner im Gebiet Nordrhein sicherzustellen und die Interessen der Ärzte gegenüber den Krankenkassen zu vertreten. Der Kläger ist bei der Beklagten als Niederlassungsberater beschäftigt. Er berät in seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich Ärzte und Psychotherapeuten u.a.
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