Neuer Tarifvertrag der SOKA-Bau
1 Was ändert sich?
Dieser Tarifvertrag ist am 1.1.2019 für tarifgebundene Betriebe in Kraft getreten. Am 7.11.2018 wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zudem ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrags gestellt (BAnz AT 12.11.2018 B4). Die Anhörung hierzu fand am 14.12.2018 statt, so dass in Kürze auch mit der Allgemeinverbindlichkeit zu rechnen ist.
Die Neuerungen sehen einige erhebliche Änderungen und auch Beitragserhöhungen vor:
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Jörg Hennig

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