Optionssysteme bei der bAV
1 Tarifvertragliche Optionssysteme
Die mit dem Gesetz eingeführten Optionssysteme sollen eine automatische Entgeltumwandlung erlauben. Der Arbeitnehmer muss aus dieser herausoptieren (Opt-out). Der Arbeitgeber unterbreitet ein Angebot auf Durchführung der Entgeltumwandlung, welche beginnt, wenn der Mitarbeiter nicht widerspricht.
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Dr. Thomas Frank

Dr. Thomas Frank

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Tarifrunden 2020 und 2021
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§ 1a Abs. 1a BetrAVG sieht einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung vor. Dieser ist bei neu
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Bei einer Gehaltspfändung muss der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens einbehalten und an den Gläubiger weiterreichen