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ARBEITSRECHT
Optionssysteme bei der bAV
Tarifvertrag: Opt-out bei der Entgeltumwandlung
1 Tarifvertragliche Optionssysteme
Die mit dem Gesetz eingeführten Optionssysteme sollen eine automatische Entgeltumwandlung erlauben. Der Arbeitnehmer muss aus dieser herausoptieren (Opt-out). Der Arbeitgeber unterbreitet ein Angebot auf Durchführung der Entgeltumwandlung, welche beginnt, wenn der Mitarbeiter nicht widerspricht.
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