Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Ordentliche Kündigung einer Betriebsrätin in einer Matrixstruktur
Mitglieder des Betriebsrats sind grundsätzlich nur aus wichtigem Grund und nur mit Zustimmung des Betriebsratsgremiums kündbar. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Betrieb oder die Betriebsabteilung, in der das Betriebsratsmitglied beschäftigt ist, stillgelegt wird. In diesem Fall ist eine ordentliche Kündigung zulässig, zu der der Betriebsrat als Gremium nur angehört werden muss (§ 15 Abs.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
