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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Pauschalvergütungsabrede für Überstunden
Der Arbeitsvertrag eines kaufmännischen Angestellten regelte eine regelmäßige Arbeitszeit von 40 Wochenstunden. Unter der Überschrift „Vergütung“ war vereinbart, dass das monatliche Gehalt 1.800 Euro brutto beträgt.
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