Direkt zum Inhalt
 Bild: Björn Wylezich/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 2 Minuten
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Pfändungsfreigrenzen 2019

Arbeitgeber haben im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung auch den Vollzug von Pfändungen des Arbeitseinkommens durchzuführen. In den Grenzen der §§ 850 ff. ZPO ist er gegenüber dem Gläubiger für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich, gleichzeitig sind zum Schutz des Schuldners bestehende Vollstreckungsschutzmaßnahmen zu beachten.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium