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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Pfändungsfreigrenzen 2019
Arbeitgeber haben im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung auch den Vollzug von Pfändungen des Arbeitseinkommens durchzuführen. In den Grenzen der §§ 850 ff. ZPO ist er gegenüber dem Gläubiger für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich, gleichzeitig sind zum Schutz des Schuldners bestehende Vollstreckungsschutzmaßnahmen zu beachten.
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