Präventive und repressive Compliance

Datenschutz ist kein Tatenschutz

Korruptionsverdacht, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Betriebssabotage oder Fälle von Betrug (inkl. Arbeitszeitbetrug), Untreue, Diebstahl (inkl. Datendiebstahl/-missbrauch), Kartellrechtsverstöße, Geldwäsche, Steuerbetrug, sexuelle Belästigung (#metoo) oder Verstöße gegen interne Richtlinien bzw. Weisungen – all das sind Konstellationen, die in der betrieblichen Praxis immer wieder vorkommen. Unternehmen haben ein hohes Interesse daran, solche Fälle zu verhindern, aufzuklären und – sollte ein Verstoß vorliegen – zu sanktionieren. Dabei sind jedoch rechtliche „Spielregeln“ zu beachten.

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 Bild: everythingpossible/stock.adobe.com
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1 Präventive Compliance: Begriff

Unter präventiver Compliance wird das allgemeine, ohne konkreten Anlass erfolgende Überprüfen der Einhaltung bestehender Regelungen oder Weisungen nach abstrakten Kriterien verstanden. Ohne eine solche Kontrollmöglichkeit entfalten Anweisungen oder Verbote regelmäßig keine verhaltenssteuernde Wirkung (BAG, Urt. v. 27.7.2017 – 2 AZR 681/16, AuA 1/18, S. 52; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.1.2016 – 5 Sa 657/15, AuA 7/16, S. 443).

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Präventive und repressive Compliance
Seite 520 bis 524
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