Präventive und repressive Compliance
1 Präventive Compliance: Begriff
Unter präventiver Compliance wird das allgemeine, ohne konkreten Anlass erfolgende Überprüfen der Einhaltung bestehender Regelungen oder Weisungen nach abstrakten Kriterien verstanden. Ohne eine solche Kontrollmöglichkeit entfalten Anweisungen oder Verbote regelmäßig keine verhaltenssteuernde Wirkung (BAG, Urt. v. 27.7.2017 – 2 AZR 681/16, AuA 1/18, S. 52; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.1.2016 – 5 Sa 657/15, AuA 7/16, S. 443).
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Volker Stück
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