Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Privatnutzung von Dienst-(Elektro-)Fahrrädern
In den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.3.2019 (vgl. z. B. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, 34-S 2334-9/4) wird die steuerliche Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Fahrrads bzw. Elektrofahrrads (wenn es verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist) dargestellt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
