Direkt zum Inhalt
Bild
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Privatnutzung von Dienst-(Elektro-)Fahrrädern

In den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.3.2019 (vgl. z. B. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, 34-S 2334-9/4) wird die steuerliche Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Fahrrads bzw. Elektrofahrrads (wenn es verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist) dargestellt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium