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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Probleme bei der Gehaltsumwandlung Tantieme und Verlustrücktrag
Nach § 40 Abs. 2 EStG kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erhobenwerden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das FG Münster (Urt. v.
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