Voraussetzungen für Annahmeverzug nach einer Kündigung
Grundsätzlich gerät der Arbeitgeber nur dann in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung tatsächlich angeboten hat. Nach einer ordentlichen oder außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung bedarf es eines solchen Angebots jedoch nicht, da der Arbeitgeber durch den Ausspruch der Kündigung deutlich macht, dass er keine weitere Arbeitsleistung annehmen werde.
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Dr. Erwin Salamon
Laura Iser
· Artikel im Heft ·
Das Annahmeverzugslohnrisiko bei Kündigung
Gem. § 615 Satz 1 BGB kann der Dienstverpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste
Problempunkt
Der Arbeitgeber hat das mit dem Arbeitnehmer seit August 2017 bestehende Arbeitsverhältnis erstmals im April 2018
Ein Anspruch auf Annahmeverzugslohn nach Ausspruch einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung besteht dann nicht, wenn der Arbeitnehmer es
Kommt der Arbeitgeber nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, schuldet er nur dann die Vergütung, wenn der Mitarbeiter es nicht
Problempunkt
Der Arbeitnehmer, ein Personalleiter, und der Arbeitgeber hatten am 12.9.2018 einen Aufhebungsvertrag geschlossen, wonach
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten seit Januar 1996 beschäftigt, zuletzt als Kanzleivorsteherin mit einer monatlichen Bruttovergütung