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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Rabatte an Mitarbeiter

Das FG Köln hat mit Urteil vom 11.10.2018 (7 K 2053/17) entschieden, dass Rabatte, die ein Automobilhersteller den Mitarbeitern eines Zulieferbetriebs beim Neuwagenkauf einräumt, wegen hinreichender eigenwirtschaftlicher Gründe des Autoherstellers (eines Dritten) nicht zu Arbeitslohn von dritter Seite führen.

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