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 Bild: de.stock.adobe.com/nokturnal
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Rabattfreibetrag für Ruheständler

Erhält ein Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses von seinem Arbeitgeber hergestellte Waren oder erbrachte Dienstleistungen, führen diese Zuwendungen nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn ihr Wert 1.080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.

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