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ARBEITSRECHT
Reformbedarf beim BetrVG
Nach 1952, 1972 und 2001
1 Situation
Am 24.9.2017 fand die Wahl des Deutschen Bundestags statt; die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Rechtsgrundlage der Wahlzeit ist § 13 Abs. 1 des BetrVG von 1972 in der Fassung des Gesetzes zur Reform des BetrVG, das am 28.7.2001 in Kraft trat. AuA, der Verfasser des vorliegenden Beitrags und Ass. Jur.
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