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ARBEITSRECHT
Rufbereitschaft als Arbeitszeit
Neues vom EuGH
1 Definitionen
Das Urteil (v. 21.2.2018 – C-518/15) erweitert die Definition der Arbeitszeit – und dies ist für die Mitgliedstaaten und die nationalen Gerichte bindend. Außerdem stellt der EuGH in seiner Entscheidung weitere Kriterien zur Abgrenzung von Arbeits- und Ruhezeit auf.
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