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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Schadensersatz ist kein Arbeitslohn
Das FG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 21.3.2017 – 5 K 1594/14) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Zahlungen des Arbeitgebers wegen Diskriminierung als Arbeitslohn oder als Schadensersatz anzusehen sind. Die Klägerin war Einzelhandelskauffrau. Ihr wurde ordentlich aus personenbedingten Gründen gekündigt.
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