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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Schadensersatz ist kein Arbeitslohn

Das FG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 21.3.2017 – 5 K 1594/14) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Zahlungen des Arbeitgebers wegen Diskriminierung als Arbeitslohn oder als Schadensersatz anzusehen sind. Die Klägerin war Einzelhandelskauffrau. Ihr wurde ordentlich aus personenbedingten Gründen gekündigt.

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