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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Schadensersatzzahlungen durch den Arbeitgeber
Leistet der Arbeitgeber Schadensersatzzahlungen an Mitarbeiter, sind diese i. d. R. von der Lohnbesteuerung befreit. Das soll nach einem aktuellen Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 21.3.2017 (5 K 1594/14) auch dann gelten, wenn sich die Schadensersatzpflicht erst aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ergibt.
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