Direkt zum Inhalt
Bild
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Schadensersatzzahlungen durch den Arbeitgeber

Leistet der Arbeitgeber Schadensersatzzahlungen an Mitarbeiter, sind diese i. d. R. von der Lohnbesteuerung befreit. Das soll nach einem aktuellen Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 21.3.2017 (5 K 1594/14) auch dann gelten, wenn sich die Schadensersatzpflicht erst aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ergibt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium