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ARBEITSRECHT
Schulungsanspruch des Betriebsrats
Kurz vor dem Ende der Amtszeit?
Rechtliche Einordnung
Während die Beantwortung der eingangs aufgeworfenen Fragen grundsätzlich einen vertieften Blick in die Systematik des § 37 Abs. 6 BetrVG und Verständnis prozessualer Fragen des Beschlussverfahrens voraussetzt, kommt erschwerend die zeitliche Komponente zur Einordnung der Erforderlichkeit hinzu. Nach § 13 Abs.
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