Schulungsanspruch des Betriebsrats
Rechtliche Einordnung
Während die Beantwortung der eingangs aufgeworfenen Fragen grundsätzlich einen vertieften Blick in die Systematik des § 37 Abs. 6 BetrVG und Verständnis prozessualer Fragen des Beschlussverfahrens voraussetzt, kommt erschwerend die zeitliche Komponente zur Einordnung der Erforderlichkeit hinzu. Nach § 13 Abs. 1 BetrVG finden nämlich in diesem Jahr in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai die regelmäßigen, turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre gem. § 21 BetrVG.
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Dominic Gottier
· Artikel im Heft ·
Rechtsverhältnis zum Betriebsrat
In Betrieben mit i. d. R. mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Hintergrund
Mitglieder des Betriebsrats haben gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG einen Schulungsanspruch, dessen Zweck es ist, die
Nichtigkeit der Betriebsratswahl
Zunächst stellt sich – nicht nur für den Arbeitgeber – die Frage, ob die Wahl überhaupt wirksam ist. War sie
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Zunächst gilt es jedoch, die allgemeinen Grundsätze anlässlich der Vergütung von
Problempunkt
Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Kostenübernahme für die Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds
Zwischen Arbeitsmotivation und Betriebsratsbehinderung
Zunächst muss man unterscheiden zwischen der bedarfsbezogenen Freistellung zur