Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
„Schwierige Tätigkeit“: Eingruppierung einer Bürokraft
Die Parteien stritten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin. Seit 1984 Angestellte der Bundesrepublik in der Zivilverwaltung der Bundeswehr, wurde diese seit 2006 als Bürokraft zur Erfassung medizinischer Daten eingesetzt und dafür nach Entgeltgruppe 3 TV EntgO Bund vergütet.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
