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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Signing-Bonus

Der BFH hat mit Urteil vom 11.4.2018 (I R 5/16) entschieden, dass das Besteuerungsrecht für einen sog. Signing-Bonus dem künftigen Tätigkeitsstaat zuzuordnen ist, wenn die Einmalzahlung nicht lediglich für die Annahme des Vertragsangebots geleistet wird, sondern auch für die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses über einen bestimmten Zeitraum.

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