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 Bild: Odisdca/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst

Sonstige Beschäftigte

In diesem Fall geht es um Eingruppierung: Mit dem „sonstigen Beschäftigten“ haben die Tarifparteien eine Gleichstellung mit einer geforderten Vor- bzw. Ausbildung ermöglicht. Es müssen deshalb kumulativ die „Fähigkeiten und Erfahrungen“ vorhanden sein, die denen der in den Tätigkeitsmerkmalen genannten ausgebildeten Beschäftigten entsprechen.

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