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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Sonstige Beschäftigte
In diesem Fall geht es um Eingruppierung: Mit dem „sonstigen Beschäftigten“ haben die Tarifparteien eine Gleichstellung mit einer geforderten Vor- bzw. Ausbildung ermöglicht. Es müssen deshalb kumulativ die „Fähigkeiten und Erfahrungen“ vorhanden sein, die denen der in den Tätigkeitsmerkmalen genannten ausgebildeten Beschäftigten entsprechen.
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