Sozialauswahl nach Altersgruppen

Wie Unternehmen junge Mitarbeiter halten können

Die Sozialauswahl im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen bietet hinreichend Fehlerquellen. Insbesondere die Bildung von Altersgruppen stellt Arbeitgeber immer wieder vor große Herausforderungen. Das BAG schafft hohe Hürden, bei deren Verletzung die Sozialauswahl wie ein Kartenhaus zusammenfällt. Regelmäßig ist zu lesen, dass eine Umsetzung kaum noch möglich sei. Und dennoch ist die Bildung von Altersgruppen eines der wenigen Mittel, um die Überalterung eines Unternehmens bei betriebsbedingten Kündigungen zu vermeiden.

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Bild: contrastwerkstatt/stock.adobe.com
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1 Berücksichtigung der Altersstruktur

Im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen muss der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG auch das Lebensalter der Arbeitnehmer berücksichtigen. Das führt im Ergebnis üblicherweise dazu, dass jüngere Mitarbeiter – ungeachtet anderer Auswahlkriterien – vor älteren gekündigt werden. Doch interessanterweise findet sich ebenfalls der Erhalt der Altersstruktur in § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG wieder. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung akzeptieren ein betriebliches Interesse am Erhalt der bestehenden (Alters-)Struktur.

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Claudia Knuth

Claudia Knuth

· Artikel im Heft ·

Sozialauswahl nach Altersgruppen
Seite 144 bis 147
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