Direkt zum Inhalt
Bild: contrastwerkstatt/stock.adobe.com
Bild: contrastwerkstatt/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 10 Minuten
ARBEITSRECHT

Sozialauswahl nach Altersgruppen

Wie Unternehmen junge Mitarbeiter halten können

1 Berücksichtigung der Altersstruktur

Im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen muss der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG auch das Lebensalter der Arbeitnehmer berücksichtigen. Das führt im Ergebnis üblicherweise dazu, dass jüngere Mitarbeiter – ungeachtet anderer Auswahlkriterien – vor älteren gekündigt werden.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium