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ARBEITSRECHT
Sozialauswahl nach Altersgruppen
Wie Unternehmen junge Mitarbeiter halten können
1 Berücksichtigung der Altersstruktur
Im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen muss der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG auch das Lebensalter der Arbeitnehmer berücksichtigen. Das führt im Ergebnis üblicherweise dazu, dass jüngere Mitarbeiter – ungeachtet anderer Auswahlkriterien – vor älteren gekündigt werden.
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