Sozialversicherungsbescheinigung hat hohe Bindungswirkung

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Grundsätzlich ist bei Entsendungen die ausstellende Krankenkasse der Sozialversicherungsbescheinigung eines Mitgliedstaats zuständig. Etwas anderes soll nur bei betrügerischer oder missbräuchlicher Ausnutzung der Vorschriften der EU gelten, urteilte der EuGH.

Ein bulgarisches Unternehmen übte seine Hauptgeschäftstätigkeit in Belgien aus und wurde von einem belgischen Unternehmen für Bauarbeiten beauftragt. Im Inland war der bulgarische Betrieb hingegen nicht tätig. Gleichwohl waren die beschäftigten Arbeitnehmer in Bulgarien sozialversichert. Im Anschluss baten die belgischen Behörden um Prüfung und Widerruf der ausgestellten Sozialversicherungsbescheinigungen. Der bulgarische Träger reagierte hierauf unzureichend. In einem zu diesem Sachverhalt anhängigen Strafverfahren ging es nun um die Frage, ob die ausgestellten bulgarischen Sozialversicherungsbescheinigungen Bindungswirkung für Belgien entfalten oder ob ein Sozialbetrug vorliegt.

Der EuGH weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit grundsätzlich von der ordnungsgemäßen Ausstellung einer Sozialbescheinigung auszugehen ist. Auf der anderen Seite lässt sich aus der loyalen Zusammenarbeit aber auch herauslesen, dass ausländische Sozialträger eine erneute Prüfung vornehmen müssen, sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.

In diesem Buch werden die verschiedensten Aspekte für Praktiker umfassend dargestellt und der Aufbau und die Systematik des Arbeitsschutzes, Compliance-relevanter Aspekte, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert.

Bei Uneinigkeit über die Rechtmäßigkeit sind zwar die unionsrechtlichen Streitbeilegungsverfahren einzuhalten,etwas anderes gilt aber, wenn der ausländische Sozialträger innerhalb einer bestimmten Frist keine Stellung bezieht. Sofern weitere Anhaltspunkte den Verdacht erhärten, dass eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht vorliegt, ist die Bindungswirkung hingegen aufgehoben. Hierbei handelt es sich laut EuGH um einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts.

EuGH, Urteil vom 6. Februar 2018 – C-359/16 (Altun u.a.)

Redaktion (allg.)

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Sozialversicherungsbescheinigung hat hohe Bindungswirkung
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