Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker
Sozialversicherungsbescheinigung hat hohe Bindungswirkung
Grundsätzlich ist bei Entsendungen die ausstellende Krankenkasse der Sozialversicherungsbescheinigung eines Mitgliedstaats zuständig. Etwas anderes soll nur bei betrügerischer oder missbräuchlicher Ausnutzung der Vorschriften der EU gelten, urteilte der EuGH.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
