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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker

Sozialversicherungsbescheinigung hat hohe Bindungswirkung

Grundsätzlich ist bei Entsendungen die ausstellende Krankenkasse der Sozialversicherungsbescheinigung eines Mitgliedstaats zuständig. Etwas anderes soll nur bei betrügerischer oder missbräuchlicher Ausnutzung der Vorschriften der EU gelten, urteilte der EuGH.

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