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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Die nachfolgend zusammengefasste Entscheidung des LSG Bayern (Urt. v. 12.7.2018 – L 14 R 5104/16) dürfte sämtliche Gesellschaften betreffen, bei denen der Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund von gesetzlichen Vorgaben in fachlichen Dingen allein verantwortlich ist.
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