Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

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Mit Schreiben vom 17.11.2017 (III C 5 – S 2334/ 12/10002) erläutert das BMF die lohnsteuerliche Behandlung verschiedener Vertragsgestaltungen beim sog. (Elektro-)Fahrrad-Leasing. Im Regelfall werden Verträge nach den folgenden Mustern abgeschlossen:

  1. Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Anbieter. Einzelne Leasingverträge zwischen Arbeitgeber als Leasingnehmer und einem Leasinggeber mit einer festen Laufzeit von meist 36 Monaten.
  2. Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für eine bestimmte Dauer, private Nutzung ist zugelassen.
  3. Änderung der Arbeitsverträge, in denen in beiderseitigem Einverständnis das künftige Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag herabgesetzt wird (Gehaltsumwandlung). Die Herabsetzung erfolgt in Höhe der Leasingrate, die durch den Arbeitgeber zu zahlen ist.

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Rainer Kuhsel

Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Köln
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· Artikel im Heft ·

Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern
Seite 110
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