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Bild: Aan/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 10 Minuten
ARBEITSRECHT

Überstundenabgeltung an Betriebsratsmitglieder

Strafbarkeitsrisiken durch Überzahlung und unterlassene Rückforderung

Zwischen Arbeitsmotivation und Betriebsratsbehinderung

Zunächst muss man unterscheiden zwischen der bedarfsbezogenen Freistellung zur Erledigung anfallender Betriebsratsaufgaben und einem generellen Freistellungsanspruch ab einer bestimmten Betriebsgröße. Nachfolgend geht es um Ersteres.

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