Überstundenabgeltung an Betriebsratsmitglieder

Strafbarkeitsrisiken durch Überzahlung und unterlassene Rückforderung

Das Thema der Überstunden in der Betriebsratsvergütung wurde bereits in AuA 11/24 (S. 28ff.) in den Grundsätzen beleuchtet. Überzahlungen an Betriebsratsmitglieder sind ein Compliance-Thema und bergen erhebliche Risiken für Arbeitgeber, sodass dieser Beitrag diese Aspekte vertieft. Werden Überzahlungen festgestellt, gilt es für den Arbeitgeber zu handeln. Unterlässt es der Arbeitgeber, etwaige Überzahlungen zurückzufordern, bestehen Strafbarkeitsrisiken. Wie die prozessualen Schikanen zu meistern sind, die mit der Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs einhergehen, wird ebenfalls nachfolgend verdeutlicht.

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 Bild: Aan/stock.adobe.com
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Zwischen Arbeitsmotivation und Betriebsratsbehinderung

Zunächst muss man unterscheiden zwischen der bedarfsbezogenen Freistellung zur Erledigung anfallender Betriebsratsaufgaben und einem generellen Freistellungsanspruch ab einer bestimmten Betriebsgröße. Nachfolgend geht es um Ersteres.

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Dr. Stefan Steeger

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Dr. Michaela Felisiak

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· Artikel im Heft ·

Überstundenabgeltung an Betriebsratsmitglieder
Seite 34 bis 37
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Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Zunächst gilt es jedoch, die allgemeinen Grundsätze anlässlich der Vergütung von

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In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass auf die Ergreifung angemessener Maßnahmen aus Bequemlichkeit oder aus Scheu vor Austragung

Frei
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Die korrekte Bestimmung der Vergütung vollständig freigestellter Betriebsratsmitglieder stellt eine Herausforderung für Unternehmen dar

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●Problempunkt

Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt

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§ 78 BetrVG: Das allgemeine Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Gemäß § 78 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit weder

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Problempunkt

Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Kostenübernahme für die Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds