Überstundenabgeltung an Betriebsratsmitglieder
Zwischen Arbeitsmotivation und Betriebsratsbehinderung
Zunächst muss man unterscheiden zwischen der bedarfsbezogenen Freistellung zur Erledigung anfallender Betriebsratsaufgaben und einem generellen Freistellungsanspruch ab einer bestimmten Betriebsgröße. Nachfolgend geht es um Ersteres.
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Dr. Stefan Steeger

Dr. Michaela Felisiak

· Artikel im Heft ·
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Zunächst gilt es jedoch, die allgemeinen Grundsätze anlässlich der Vergütung von
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass auf die Ergreifung angemessener Maßnahmen aus Bequemlichkeit oder aus Scheu vor Austragung
Die korrekte Bestimmung der Vergütung vollständig freigestellter Betriebsratsmitglieder stellt eine Herausforderung für Unternehmen dar
●Problempunkt
Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt
§ 78 BetrVG: Das allgemeine Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
Gemäß § 78 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit weder
Problempunkt
Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Kostenübernahme für die Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds