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ARBEITSRECHT
Überstundenabgeltung an Betriebsratsmitglieder
Strafbarkeitsrisiken durch Überzahlung und unterlassene Rückforderung
Zwischen Arbeitsmotivation und Betriebsratsbehinderung
Zunächst muss man unterscheiden zwischen der bedarfsbezogenen Freistellung zur Erledigung anfallender Betriebsratsaufgaben und einem generellen Freistellungsanspruch ab einer bestimmten Betriebsgröße. Nachfolgend geht es um Ersteres.
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