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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker
Überwachung von E-Mails und Chats kann doch unzulässig sein
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Überwachung von betrieblichen Kommunikationsmitteln auch bei verbotener Privatnutzung gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen kann.
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