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 Bild: ImageFlow/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Unentschuldigtes Fehlen bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Eine 56 Jahre alte Arbeitnehmerin war seit dem 1.7.2019 zu einem Bruttoentgelt von monatlich 3.000 Euro beschäftigt. In der Zeit vom 1.7.2020 bis 17.7.2020 befand sie sich im Urlaub. Am Samstag, den 18.7.2020 erkrankte sie und wurde stationär in ein Krankenhaus aufgenommen. Der stationäre Aufenthalt dauerte bis zum 18.9.2020. Streitig ist, ob die Freundin der Klägerin bzw.

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