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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Unzulässige Begünstigung von Personalratsmitgliedern
Der Kläger war seit 1981 bei einem öffentlich-rechtlichen Betrieb der Abfallwirtschaft als Kraftfahrzeugschlosser und Berufskraftfahrer beschäftigt. Er wurde im Jahr 1990 in den Personalrat gewählt und ab November 1999 ununterbrochen von seiner Tätigkeit als Kraftfahrer zur Wahrnehmung von Personalratsaufgaben freigestellt.
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