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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Unzulässiger Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens

Der Personalrat eines nordrhein-westfälischen Landesministeriums wurde über die geplante Höhergruppierung einer Angestellten informiert. Nach längerer schriftlicher und mündlicher Korrespondenz versagte er schließlich seine Zustimmung mit der Begründung, die Höhergruppierung sei anhand der Tätigkeitsbeschreibung nicht nachvollziehbar.

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