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ARBEITSRECHT
Update Arbeitnehmerüberlassung
Überlassungshöchstdauer und Gleichstellungsgrundsatz
Einführung
Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258) mit Wirkung zum 1.4.2017 erhebliche Änderungen erfahren. Der Gesetzgeber führte insbesondere eine tarifdispositive Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten ein (§ 1 Abs. 1 Satz 4, Abs. 1b AÜG).
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