Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März
Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die Änderungen traten zwei Tage später in Kraft und gelten erst mal bis einschließlich 25.5.2022. Die Anforderungen der bisherigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werden fortgeschrieben. Wichtige Inhalte der angepassten Verordnung sind (Jahn, DB 2022, S. 880):
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Volker Stück

Boris Wein

· Artikel im Heft ·
Grundlage und Hintergrund
Zur Bekämpfung der Pandemie in den Unternehmen und Betrieben hat sich die Exekutive jetzt nach
- den Schutzmasken, wobei
Verlängerung Corona-ArbSchVO
Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler
Babylonische Begriffsvielfalt und Definitionen
Telearbeit ist definiert in § 2 Abs. 7 ArbStättV. Wenn der Arbeitnehmer zu Hause einen „festen
Aktuelle gesetzliche Entwicklungen
Am 27.1.2021 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten, die pandemiebedingt eine
Betriebliches Verhalten
Die Nichtbeachtung von nach § 106 GewO, § 315 Abs. 3 BGB im Einzelfall billig angeordneten betrieblichen
Verlängerung Corona-ArbSchVO
Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 IfSG)