Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März
Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die Änderungen traten zwei Tage später in Kraft und gelten erst mal bis einschließlich 25.5.2022. Die Anforderungen der bisherigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werden fortgeschrieben. Wichtige Inhalte der angepassten Verordnung sind (Jahn, DB 2022, S. 880):
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Boris Wein

· Artikel im Heft ·
Lockdown und Betriebsrisiko
Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte
Die Corona-Pandemie hält die Arbeitswelt zwei Jahre nach ihrem Ausbruch weiterhin fest im Griff. Wenngleich allmählich ein Ende der gesundheitlichen
Seit 1. Oktober gilt die neugefasste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Warum wurde
Das Hausrecht
Der Arbeitgeber hat das Hausrecht im Betrieb, d. h. entscheidet über den Zutritt, wobei er sich nicht diskriminierend i
Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es einfach nicht fertigbringt, ein Arbeitsvertragsgesetz „aus einem Guss“ auf den Weg zu
Mehr Flexibilität
Mobiles Arbeiten und Remote Work haben sich während der Pandemie in vielen Bereichen bewährt und durchgesetzt. Anfängliche