Update Corona-Rechtsprechung

Zwei Jahre Pandemie

Anfang 2020 tauchte das neue Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. die Krankheit Covid-19 auf und verbreitete sich weltweit als Pandemie. Mit seiner Ausbreitung stellten sich völlig neue Rechtsfragen, die die SARS-Vogelgrippe 2007 (Stück/Wein, AuA 2007, S. 282 und 345) und Schweinegrippe 2009 nicht aufgeworfen hatten, da diese rechtzeitig eingedämmt werden konnten. Labour Lawyer mutierten zu Seuchenrechtlern und BetrVG, KSchG und Co. wurden durch IfSG und zahlreiche, zum Teil im Tagesturnus wechselnde Corona-Schutzverordnungen „ausgetauscht“ (Stück/Wein, AuA 4/20, S. 200; zuletzt: AuA 1/22, S. 14). Auch in der Rechtsprechung kam die virale Welle mit einer Verzögerung von ca. sechs Monaten an und hat sich durch die Instanzen gearbeitet. Nach mehr als zwei Jahren Pandemie soll hier ein Überblick für die Personalpraxis gegeben werden.

1105
 Bild: santima.studio/stock.adobe.com
Bild: santima.studio/stock.adobe.com

Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März

Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die Änderungen traten zwei Tage später in Kraft und gelten erst mal bis einschließlich 25.5.2022. Die Anforderungen der bisherigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werden fortgeschrieben. Wichtige Inhalte der angepassten Verordnung sind (Jahn, DB 2022, S. 880):

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

Boris Wein

Boris Wein
Rechtsanwalt, Head of Labour Law, Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein

· Artikel im Heft ·

Update Corona-Rechtsprechung
Seite 14 bis 20
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Verlängerung Corona-ArbSchVO

Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Babylonische Begriffsvielfalt und Definitionen

Telearbeit ist definiert in § 2 Abs. 7 ArbStättV. Wenn der Arbeitnehmer zu Hause einen „festen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Aktuelle gesetzliche Entwicklungen

Am 27.1.2021 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten, die pandemiebedingt eine

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Verlängerung Corona-ArbSchVO

Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 IfSG)

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Homeoffice

Insbesondere am Anfang der Pandemie mussten viele Arbeitnehmer ihre Arbeit aus dem eigenen Zuhause erbringen, was u. a. dem

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Was weiterhin gilt

1. Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich