Update Corona-Rechtsprechung

Zwei Jahre Pandemie

Anfang 2020 tauchte das neue Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. die Krankheit Covid-19 auf und verbreitete sich weltweit als Pandemie. Mit seiner Ausbreitung stellten sich völlig neue Rechtsfragen, die die SARS-Vogelgrippe 2007 (Stück/Wein, AuA 2007, S. 282 und 345) und Schweinegrippe 2009 nicht aufgeworfen hatten, da diese rechtzeitig eingedämmt werden konnten. Labour Lawyer mutierten zu Seuchenrechtlern und BetrVG, KSchG und Co. wurden durch IfSG und zahlreiche, zum Teil im Tagesturnus wechselnde Corona-Schutzverordnungen „ausgetauscht“ (Stück/Wein, AuA 4/20, S. 200; zuletzt: AuA 1/22, S. 14). Auch in der Rechtsprechung kam die virale Welle mit einer Verzögerung von ca. sechs Monaten an und hat sich durch die Instanzen gearbeitet. Nach mehr als zwei Jahren Pandemie soll hier ein Überblick für die Personalpraxis gegeben werden.

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 Bild: santima.studio/stock.adobe.com
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Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März

Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die Änderungen traten zwei Tage später in Kraft und gelten erst mal bis einschließlich 25.5.2022. Die Anforderungen der bisherigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werden fortgeschrieben. Wichtige Inhalte der angepassten Verordnung sind (Jahn, DB 2022, S. 880):

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Boris Wein

Boris Wein
Rechtsanwalt, Head of Labour Law, Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein

· Artikel im Heft ·

Update Corona-Rechtsprechung
Seite 14 bis 20
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