Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März
Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die Änderungen traten zwei Tage später in Kraft und gelten erst mal bis einschließlich 25.5.2022. Die Anforderungen der bisherigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werden fortgeschrieben. Wichtige Inhalte der angepassten Verordnung sind (Jahn, DB 2022, S. 880):
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Volker Stück
Boris Wein
· Artikel im Heft ·
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Was weiterhin gilt
1. Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich