Update Kurzarbeit

Unternehmen in der „Corona-Zange“
In diesen Tagen stehen branchenübergreifend Unternehmen vor enormen wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Herausforderungen. Die Corona-Pandemie hat die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft zurzeit im Griff. Neben zahlreichen arbeitsrechtlichen Fragen (Homeoffice, Entgeltfortzahlung bei notwendiger Kinderbetreuung, Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz) müssen Arbeitgeber auf bereits bestehenden und zu erwartenden Arbeitsausfall reagieren.
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 Bild: Alexander Limbach/stock.adobe.com
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1 Einführung von Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein wichtiges – kein alleiniges – Gestaltungsmittel, um auf die krisenbedingte Kapazitätsschwankung beim Arbeitskräftebedarf zu reagieren. Erlebt sie seit einiger Zeit ein „Comeback“ (Kroll/Schneider, AuA 11/19, S. 632 ff.; Simon/Rein, AuA 8/13, S. 455 ff.), war nicht davon auszugehen, welches Ausmaß die Bedeutung der Kurzarbeit im Jahr 2020 gewinnt. Ob das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit geschätzten 2,5 Mio. Beschäftigten in Kurzarbeit bedingt durch die Corona-Pandemie richtig liegt oder die Zahl sehr viel höher anzusetzen ist, bleibt abzuwarten.

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Laura Brüning

Laura Brüning
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin, rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht, Hamburg

Dr. Sebastian Kroll

Dr. Sebastian Kroll
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, Advant Beiten, München

· Artikel im Heft ·

Update Kurzarbeit
Seite 300 bis 303
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