1 Einführung von Kurzarbeit
Kurzarbeit ist ein wichtiges – kein alleiniges – Gestaltungsmittel, um auf die krisenbedingte Kapazitätsschwankung beim Arbeitskräftebedarf zu reagieren. Erlebt sie seit einiger Zeit ein „Comeback“ (Kroll/Schneider, AuA 11/19, S. 632 ff.; Simon/Rein, AuA 8/13, S. 455 ff.), war nicht davon auszugehen, welches Ausmaß die Bedeutung der Kurzarbeit im Jahr 2020 gewinnt. Ob das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit geschätzten 2,5 Mio. Beschäftigten in Kurzarbeit bedingt durch die Corona-Pandemie richtig liegt oder die Zahl sehr viel höher anzusetzen ist, bleibt abzuwarten.
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Laura Brüning

Dr. Sebastian Kroll

· Artikel im Heft ·
Um Unternehmen und Arbeitnehmern eine schnelle finanzielle Hilfe gewährleisten zu können, wurde das Kurzarbeitergeld zunächst gem. § 328 Abs. 1 Nr. 3
Kurzarbeit
Als Kurzarbeit wird die vorübergehende Minderung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich geregelten
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen – ausgelöst durch die Coronavirus-Pandemie – zu mildern, hat der Gesetzgeber das Hilfsinstrument der
Die Corona-Krise erfasst auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – einige Bereiche mit Kurzarbeit (z. B. Museen und Bäderbetriebe
Sinkende Umsätze
Zu Beginn der Krise stand insbesondere die Einführung von Kurzarbeit und die damit einhergehende Beantragung von
Kürzung des Jahresurlaubs wegen Kurzarbeit
Umstritten ist, ob Kurzarbeit zu geringeren Urlaubsansprüchen führen kann, wenn an weniger