Urlaubsanspruch bei Altersteilzeit im Blockmodell
Nach dem LAG Düsseldorf hat sich nun auch das LAG Köln mit der Frage beschäftigt, ob für Zeiten der Freistellungphase eines Altersteilzeitvertrags eine Urlaubsabgeltung geschuldet ist. Die Parteien hatten Altersteilzeit ab dem 1.12.2009 vereinbart, die am 30.11.2015 endete. Die Freistellung von der Arbeit ohne Arbeitsverpflichtung begann am 1.12.2012. Hinsichtlich des Urlaubs hatten die Parteien ausdrücklich geregelt, dass ab dem 1.1.2013 kein Urlaubsanspruch besteht. Außerdem war auf die Bestimmungen des Tarifvertrags (Altersteilzeitabkommen für die Versicherungswirtschaft, AtZA) verwiesen worden.
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Dr. Claudia Rid

· Artikel im Heft ·
1 Entwicklung von Altersteilzeitmodellen
Obwohl die staatliche Förderung von Altersteilzeitmodellen 2010 auslief, erfreuen sich
Vor dem LAG Baden-Württemberg (Urt. v. 4.9.2019 – 4 Sa 15/19) stritten die Beteiligten über Restvergütung aus einem beendeten
Problempunkt
Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers am 18.9.2017 fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 30.11.2017
In diesem Fall des LAG Schleswig-Holstein (Urt. v. 6.7.2021 – 2 Sa 73 öD/21, rk.) erkrankte die Klägerin ab dem 24.7.2019 dauerhaft und
In einem Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2014 hatten die Parteien vereinbart, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei
1 Allgemeines
In den letzten Jahren wurde das Urlaubsrecht stark von Entscheidungen des EuGH beeinflusst und stark verändert. Auch das BAG beschäftigte