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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Verbot der Verwertung von Videoaufnahmen als Beweis
In öffentlich zugänglichen Räumen, etwa Ladenlokalen, darf der Arbeitgeber nach § 6b BDSG eine Videoüberwachung installieren, wenn sie „zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen“. Nach Abs.
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