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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Verdachtsanhörung bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit
Der Kläger ist als Hausmeister bei der Beklagten beschäftigt und einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Der Kläger und sein Kollege nutzen während der Arbeit tragbare Telefone, die im Hausmeisterraum stationiert sind und gewöhnlich während der Arbeitszeit mitgenommen werden. Dabei ist jedem der beiden Hausmeister jeweils ein Telefon zugeordnet.
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