Verfallklausel
Im Herbst 2018 entschied das BAG (Urt. v. 18.9.2018 – 9 AZR 162/18, AuA 5/19, S. 313), dass arbeitsvertragliche Verfallklauseln, die den gesetzlichen Mindestlohn entgegen § 3 Satz 1 MiLoG aus ihrem Anwendungsbereich nicht ausnehmen, wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) insgesamt unwirksam sind. Eine solche Klausel stellt die Rechtslage unzutreffend und deshalb irreführend dar. Dies wurde jedenfalls für den Fall entschieden, dass der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde.
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Dr. Claudia Rid

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Ausgestaltung
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Die Arbeitsentgelte in der Pflege werden aktuell durch verschiedene Regelungskomplexe beeinflusst. Im Februar 2022
In einem Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2014 hatten die Parteien vereinbart, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei
Herr Dr. Bissels, was genau sah der angesprochene Gesetzentwurf vor?
Problempunkt
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Gem. § 1 Abs. 1 MiLoG haben jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber mindestens in