Vergütung von Überstunden bei Teilzeit?
Das LAG Nürnberg (Urt. v. 3.5.2019 – 8 Sa 340/18, v. 30.4.2019 – 7Sa 346/18; Rev. eingelegt unter 6 AZR 254/19 und 6 AZR 253/19) hatte zu entscheiden, ob im Rahmen des § 7 Abs. 8 lit. c) TVöD-K bei Teilzeitbeschäftigten Überstundenzuschläge zu vergüten sind. Die Klägerinnen wurden in einzelnen Monaten abweichend vom jeweils monatlich erstellten Dienstplan zusätzlich tätig bzw. arbeiteten über ihre vertraglich vereinbarte Sollarbeitszeit hinaus.
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Sebastian Günther
· Artikel im Heft ·
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