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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert

Verlängerung der Elternzeit

Ein Mitarbeiter hatte zunächst für die Zeit von der Geburt des Kindes am 16.1.2017 für zwei Jahre bis zum 15.1.2019 Elternzeit beantragt, die ihm auch bestätigt wurde. Am 13.4.2017 stellte er einen weiteren schriftlichen Antrag auf Elternzeit für die Zeit vom 16.1.2019 bis 15.1.2020. Diesen Antrag lehnte das Unternehmen unter Hinweis auf die geplante Standortschließung im Mai 2017 ab.

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