Direkt zum Inhalt
blurred image of Coach is coaching Children Training In Soccer Team Bild: de.stock.adobe.com/pongsakorn_jun26
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Verluste aus Übungsleitertätigkeit

Nach § 3 Nr. 26 EStG sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten etc. bis zu einer Höhe von insgesamt 2.400 Euro im Jahr steuerfrei.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium