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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Verpflegungsmehraufwendungen als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Das LSG Bayern hatte mit Urteil vom 22.9.2021 (L 16 BA 11/20) die Frage zu entscheiden, ob steuerfreie Pauschalen, die nach der arbeitsvertraglich getroffenen Regelung in einem fixen Nettolohn enthalten waren, beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung darstellen.

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