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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker
Verspätete Zahlungen: keine pauschale Entschädigung
Das BAG hat zur umstrittenen Frage entschieden, ob § 288 Abs. 5 BGB (Zahlung einer Verzugspauschale i. H. v. 40 Euro) im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Anwendung findet oder nicht.
Viele LAG hatten dies bejaht. Die Erfurter Richter haben in diesen Fällen eine Verzugspauschale nun ausgeschlossen.
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