Voraussetzungen einer Jahressonderzahlung

1105
Bild

Arbeitnehmer, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben gem. § 20 Abs. 1 TV-L (ebenso im TVöD) Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Das gilt für befristete wie für unbefristete Arbeitsverhältnisse gleichermaßen und ungeachtet dessen, ob schon zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat oder ob es bereits gekündigt wurde. So entschied das BAG mit Urteil vom 22.3.2017 (10 AZR 623/15).

Eine Reduzierung des Anspruchs ist nach § 20 Abs. 4 TV-L möglich, wenn der Entgeltzahlungs- oder Entgeltfortzahlungsanspruch des Beschäftigten in einem Kalendermonat entfällt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Sebastian Günther

Sebastian Günther
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, GÜNTHER · ZIMMERMANN Rechtsanwälte, Berlin

· Artikel im Heft ·

Voraussetzungen einer Jahressonderzahlung
Seite 468
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Klägerin begehrte von ihrem Arbeitgeber die Zahlung einer höheren Jahressonderzahlung gem. § 20 TV-L. Hintergrund war, dass sie

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

In diesem Fall hatte das LAG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 13.10.2022 – 5Sa77/21) über die Frage zu entscheiden, ob auch Beschäftigte, die in die Freiphase

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangssituation

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zum 31

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

In dem Urteilsfall des BFH vom 29.9.2022 hatte die ansonsten nicht als Unternehmerin tätige Ehegattin eines selbstständigen Arztes einen

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG Düsseldorf (Urt. v. 29.6.2022 – 1 Sa 091/21, rk.) stritten die Arbeitsvertragsparteien darüber, ob den Klägern aufgrund einer

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Einführung

Arbeitgeber, die institutionell- oder projektgefördert Zuwendungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, sind an die