Der BFH hatte über die Abzugsfähigkeit von vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem geldwerten Vorteil für die Überlassung zur privaten Nutzung des Firmenwagens zu entscheiden.
Der Kläger beantragte bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit die Kürzung des geldwerten Vorteils um von ihm getragene Maut, Fähr- und Parkkosten sowie um den Betrag für die Absetzung für Abnutzung eines privat angeschafften Fahrradträgers. Alle Kosten betrafen private Urlaubsreisen bzw. sonstige Privatfahrten des Klägers. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht wiesen die beantragte Minderung des geldwerten Vorteils um die genannten Kosten zurück.
Kein Papier mehr? Dann ist AuA-Digital genau das Richtige für Sie. Einfach 60 Tage testen. Nutzen Sie die papierlose Abrufbarkeit von tausenden Fachinformationen und Entscheidungs-Kommentaren.
Der BFH bestätigte diese Einschätzung mit Urteil vom 18.6.2024 (VIIIR32/20). Würde ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer entstehende Kosten für Maut, Fähr- und Parkkosten während privater Fahrten übernehmen, entstünde dadurch ein eigenständiger, neben dem 1 % für die Nutzungsüberlassung zu privaten Fahrten bestehender, steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Daraus ergebe sich im Umkehrschluss, dass sich der geldwerte Vorteil aus dem 1 % für die Nutzungsüberlassung zu Privatfahrten nicht mindert, wenn der Arbeitnehmer diese Kosten selbst trägt. Gleiches gilt für den Wertverlust des privat angeschafften Fahrradträgers.
Außerdem entschied der BFH, dass an den Kläger/Steuerpflichtigen gem. § 236 AO gezahlte Prozesszinsen steuerpflichtige Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1Nr. 7Satz 1 EStG sind.
Sandra Peterson

Attachment | Size |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 124.86 KB |
· Artikel im Heft ·
Der geldwerte Vorteil aufgrund eines zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kfz führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, der
Abschreibungsoptionen für schnelle Investitionen
Als eine wesentliche Neuerung führt das WCG die degressive Absetzung für Abnutzung
Anlässlich des Eintritts des Vorstandsvorsitzenden in den Ruhestand und der Berufung bzw. Vorstellung des Nachfolgers veranstaltete die
Modelloptionen
In der Vergangenheit haben Arbeitgeber öfter selbst steuerfreie Sachbezüge gewährt, indem sie Gutscheine oder Wertkarten (z. B. von
Der Bundesrat hat am 27.9.2024 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf Jahressteuergesetz 2024 abgegeben. Aus lohnsteuerlicher Sicht
● Problempunkt
Eine 1965 geborene Verwaltungsangestellte rutschte am 25.1.2021, 15:30 Uhr, auf dem Weg zu dem im Sozial-/Pausenraum