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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker

Weiterhin kein Streikrecht für Beamte

Der Gesetzgeber hat das Streikverbot für Beamte als eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums zu beachten. Der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG steht dem nicht entgegen. Das Verbot ist mit der EMRK vereinbar.

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