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Eine Tabelle mit den Zahlen von Umsatz und Ausgaben. Symbolphoto für Kosetn, Gewinn, Controlling Bild: Gina Sanders/stock.adobe.com
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ARBEITSRECHT

Wen trifft die Pflicht zum Entgeltbericht?

Das Entgelttransparenzgesetz

1 Ziele, Daten und Maßnahmen

Grundlegendes Ziel des EntgTranspG ist es, zur Schaffung von Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen – u. a. durch Transparenz – beizutragen (vgl. Glaser/Groß, AuA 5/17, S. 302 ff.; Benkert, NJW-Spezial 2017, S. 434 f.; Behrend/Witzke, BB 2017, S. 3060 f.; kritisch zum Gesetz allgemein: Thüsing, BB 2017, S. 565 ff.).

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