Wettbewerbsschutz nach Vertragsende

Was ist durchsetzbar?
Aus unterschiedlichen Gründen stellen sich Arbeitgeber die Frage, wie sie sich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vor Wettbewerb durch ihren ehemaligen Arbeitnehmer schützen können. Wenn es sich aufgrund z. B. besonders enger Beziehungen des Mitarbeiters zum Kunden um eine sensible Branche handelt, wie es etwa in der Pflege der Fall ist, oder wenn es sich um einen Knowhow-Träger – noch dazu in einem engen Marktsegment – handelt, kommt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbotin Betracht.
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 Bild: Sergey Nivens/Fotolia
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1 Hohe Anforderungen

In der Homecare-Versorgung sind Patientenbspw. emotional stark an die sie konkret Betreuenden gebunden, so dass beim Ausscheiden des Arbeitnehmers die Gefahr des Verlusts dieser Kunden an den neuen Arbeitgeber droht. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot bedeutet zwar keinen allumfassenden Schutz. Der Alt-Arbeitgeber hat gegenüber dem neuen keine eigenen Ansprüche, um eine Tätigkeit des ehemaligen Mitarbeiters beim Wettbewerber zu verhindern. Denn das bloße Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs ist nicht ohne Weiteres unlauter, und zwar auch dann nicht, wenn es sich auf ein Wettbewerbsverbot bezieht (BGH, Urt. v.

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Prof. Dr. Marion Bernhardt

Prof. Dr. Marion Bernhardt
RA, FA für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, Berlin

Dr. Mario Merget

Dr. Mario Merget
RA, CMS Hasche Sigle, Berlin

· Artikel im Heft ·

Wettbewerbsschutz nach Vertragsende
Seite 350 bis 354
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Beschränkter Schutz durch Wettbewerbsverbote

Unabhängig von den Besonderheiten der konkreten Arbeitspflicht und den individualvertraglichen

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Der Beklagte war bis zum 31.10.2017 als Medienberater bei der Klägerin beschäftigt. Die Klägerin betreibt Internetportale

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Vor dem LAG Hamm (Urt. v. 11.8.2021 – 10 Sa 284/21) stritten die Parteien um die Einbeziehung sog. Restricted Stock Units („RSUs“), die