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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Widerruflichkeit einer Funktionszulage
Vor dem LAG Hessen (Urt. v. 25.3.2022 – 10 Sa 1254/21, Revision zugelassen) stritten die Parteien über die Zahlung einer monatlichen Zulage. Der Kläger war als pädagogischer Mitarbeiter beschäftigt und verdiente ein monatliches Bruttogehalt i. H. v. 3.230 Euro. Seine Führungskraft, der Regionalleiter A., bat im Oktober 2019 aus gesundheitlichen Gründen um eine Entlastung.
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