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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Wirksamkeit außerordentlicher Verdachtskündigung
Eine Verdachtskündigung kommt immer dann in Betracht, wenn der Nachweis einer schwerwiegenden Pflichtverletzung oder gar Straftat nicht geführt werden kann, jedoch erdrückende objektive Tatsachen vorliegen, die einen entsprechenden Verdacht rechtfertigen.
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